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Nächste Veranstaltung:

25.05.2012
09:00 Uhr
Watt intensiv


Dauer: 2 Stunden
Treffpunkt:
Bänke beim Campingplatz Um Ost

Der Nationalpark

Natur Natur sein lassen

Ein Nationalpark ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, das wegen der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten besonders schützenswert ist. In einem Nationalpark soll die Natur möglichst wenig vom Menschen beeinflusst sein und weitestgehend sich selbst überlassen bleiben, um die Besonderheiten für nachfolgende Generationen zu erhalten. Deshalb lautet das Motto des Nationalparks „Natur Natur sein lassen“. Er unterscheidet sich von einem Naturschutzgebiet dadurch, dass der Mensch wenig bis gar nicht in die Natur, sowie die natürlichen Abläufe eingreift. "Seit 1986 ist das Wattenmeer vor der niedersächsischen Nordseeküste als Nationalpark geschützt. Mit der Novelle des Nationalparkgesetzes vom Juli 2001 wurde die Fläche auf jetzt ca. 280.000 Hektar erweitert. Damit ist das Niedersächsische Wattenmeer der zweitgrößte deutsche Nationalpark".

Die Zonierung des Nationalparks "Niedersächsisches Wattenmeer"

Um einen umfangreichen Schutz zur Erhaltung der Naturlandschaft zu garantieren, wurde der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ mit einem Zonierungskonzept in Ruhezone, Zwischenzone und Erholungszone unterteilt. Dieses Konzept dient u.a. dazu, die Ansprüche von Tourismus und Naturschutz zu vereinbaren.

Abbildung 1: Karte des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer

Die Ruhezone (Zone I) ist die Zone mit den strengsten Schutzbestimmungen. Sie umfasst die empfindlichsten Landschaftsteile des Nationalparks und schützt 60,7% seiner Gesamtfläche. Das Betreten der Ruhezone ist nur auf den zugelassenen, markierten Wegen, Routen und Flächen erlaubt. Zu beachten sind auch die örtlichen/zeitlichen Sonderregelungen, die durch Schilder im Nationalpark ersichtlich sind. Darüberhinaus sind in Zone I alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.

Die Zwischenzone (Zone II) ist gegenüber Zone I weniger streng geschützt. Die Zwischenzone hat am Nationalpark einen Flächenanteil von 38,7%. Hier gelten im Grundsatz die gleichen Schutzbestimmungen wie in der Ruhezone, das Betreten außerhalb der Wege und Ausnahmen von den Verboten sind aber wegen der geringeren Empfindlichkeit erlaubt. Eine Ausnahme bilden die Salzwiesen, die in der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden dürfen. Bitte beachten Sie auch, dass Reiten, Radwandern und Kutschfahrten zum Schutz der empfindlichen Pflanzendecke nur auf gekennzeichneten Wegen stattfinden sollen. Die Sport- und Freizeitfischerei ist - mit Ausnahme der Salzwiesen zur Vogelbrutzeit - in der Zwischenzone überall zulässig.

Für Teile der Zwischenzone gelten örtliche/zeitliche Sonderregelungen, die durch Schilder angezeigt werden (z.B. Betretungsverbot für Schutzdünen aus Gründen des Küstenschutzes).

Die Erholungszone (Zone III) steht für den Erholungs- und Kurbetrieb zur Verfügung. Sie ist mit 0,6% die kleinste Zone der drei Schutzzonen. In diesem Bereich des Nationalparks sind grundsätzlich alle Aktivitäten erlaubt, ohne die ein Urlaub an der Nordsee nicht denkbar wäre: Baden, Lagern, Aufenthalt in Strandkörben, Reiten, Angeln, Sammeln von Muscheln und verschiedenste sportliche Betätigungen am Strand. Nicht zulässig sind Campingzelte und Wohnwagen, lärmintensive Veranstaltungen und motorisierte Freizeitfahrzeuge (z. B. Strandbuggies).

Erkundigen Sie sich auch nach den örtlichen Regelungen der Gemeinde- und Kurverwaltungen! Dies gilt besonders für Hundestrände und Drachenwiesen.

Zum Schutz der wildlebenden Tiere achten Sie bitte auch an den Stränden darauf, dass Ihre Sport- und Freizeitaktivitäten keine Störungen in den angrenzenden Ruhe- und Zwischenzonen verursachen. Dies gilt z. B. fürs Surfen oder Drachensteigen - vor allem Lenkdrachen!

Nicht nur für die Erholung, auch für andere Nutzungen (Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Sportboote u. a.) ergeben sich zum Schutz der Natur in der Ruhezone und der Zwischenzone einschränkende Regelungen.

Wie verhalte ich mich richtig im Nationalpark?

Orientierungshilfen im Gelände

In den Regionalfaltblättern und auf Informationstafeln der Nationalparkverwaltung finden Sie Übersichtskarten über das Gebiet, in dem Sie sich befinden, und über dessen jeweilige Zonierung. Die Regionalfaltblätter sind in den Nationalparkhäusern erhältlich. Zonierungs- und Hinweisschilder - weiße Schrift auf blauem Untergrund - geben Aufschluss über die Art der Schutzzone, in der Sie sich befinden (Ruhe-, Zwischen- oder Erholungszone), und über besondere Regelungen.

Die zugelassenen Wege sind vor Ort mit farbigen Pfählen gekennzeichnet:

Wanderwege: grün
Reitwege: rot/orange

Die Dünenüberwege sind durch große "Dünenkreuze" markiert.

Die goldenen Regeln

  • Die Ruhe der Natur darf nicht durch Lärm oder auf andere Weise gestört werden
  • Um die hier lebenden Tiere nicht zu beunruhigen, dürfen Sie deren Brut- und Lebensräume nicht aufsuchen
  • Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden
  • Drachen und Modellflugzeuge fliegen zu lassen, ist nur auf freigegebenen Flächen gestattet
  • Das Betreten der Dünen, außerhalb der gekennzeichneten Wege, ist untersagt
  • Das Entfernen von Pflanzen (auch in Teilen) ist verboten
  • Salzwiesen dürfen in der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden
  • Reiter müssen in der Ruhe- und Zwischenzone ganzjährig auf den zugelassenen Reitwegen bleiben
  • Kitesurfer und Kitebuggyfahrer dürfen nur in den jeweils freigegebenen Bereichen unterwegs sein.


   

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